Aktenzeichen: 91 IN 10074/24
Das Amtsgericht Neumünster hat am 08. Januar 2025 um 14:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Future Vision Capital GmbH, mit Sitz in der Christianstraße 160-164, 24536 Neumünster, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 19789 KI eingetragen ist, befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage und hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurden folgende Maßnahmen gemäß § 21 InsO durch das Gericht beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind, ansässig in Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, bestellt. Herr Kind ist telefonisch unter 040 36805-536 und per Fax unter 040 36805-368 erreichbar. - Beschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der Future Vision Capital GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies schließt ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen ein. Damit wird sichergestellt, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen können und die Insolvenzmasse für die Gläubiger gesichert bleibt.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass es bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten bleibt. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:
- Die Einrichtung und Verwaltung eines Sonderkontos für die Insolvenzmasse
- Die Überprüfung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin
- Die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken
- Die Kontrolle von Geschäftsvorgängen der Schuldnerin
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten, einschließlich der Schuldnerin und der Gläubiger, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften beim Amtsgericht Neumünster einzureichen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Lage der Future Vision Capital GmbH getan. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft prüfen und dem Gericht Bericht erstatten. Basierend auf seinen Erkenntnissen wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht
08. Januar 2025