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Insolvenzantrag der Bloody Colors GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 5233/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13. Januar 2025 beschlossen, den Antrag der Bloody Colors GmbH, mit Sitz in der Aroser Allee 83, 13407 Berlin, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abzuweisen. Der Grund für die Entscheidung ist die mangelnde Deckung der Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse.

Hintergrund des Verfahrens

Die Bloody Colors GmbH, die auf die Ausführung von Tätowierungen spezialisiert ist und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 186081 geführt wird, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Der Geschäftsführer, David Sanders, reichte diesen Antrag ein, da die Gesellschaft offenbar zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Gründe für die Abweisung des Antrags

Gemäß § 26 InsO kann ein Insolvenzantrag abgewiesen werden, wenn die vorhandene Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Nach Prüfung durch das Gericht stellte sich heraus, dass das Vermögen der Bloody Colors GmbH nicht einmal die Mindestkosten für die Durchführung des Insolvenzverfahrens abdecken kann. Ohne diese Deckung ist eine Eröffnung des Verfahrens rechtlich ausgeschlossen.

Folgen der Entscheidung

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse hat erhebliche Konsequenzen:

  1. Vermögenslose Auflösung der Gesellschaft: Die Bloody Colors GmbH wird nach dieser Entscheidung faktisch handlungsunfähig. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erfolgt keine geordnete Abwicklung der Gesellschaft.
  2. Haftung der Geschäftsführer: Unter Umständen können die Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie ihre Pflichten zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung verletzt haben (§§ 15a, 64 GmbHG).
  3. Verlust von Gläubigeransprüchen: Die Gläubiger der Bloody Colors GmbH haben keinen Zugriff auf eine Insolvenzmasse, da ein Verfahren nicht eröffnet wurde. Ihre Ansprüche bleiben in der Regel unbefriedigt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten und erklären, dass Beschwerde gegen diese eingelegt wird. Auch eine elektronische Einreichung der Rechtsmittel ist möglich, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht (z. B. qualifizierte elektronische Signatur).

Ausblick

Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren über die Bloody Colors GmbH vorerst. Ohne ausreichende Insolvenzmasse ist keine gerichtliche Abwicklung möglich. Es bleibt den Beteiligten offen, die Entscheidung des Gerichts anzufechten oder gegebenenfalls außergerichtliche Lösungen für bestehende Schulden zu finden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
13. Januar 2025

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