Das Amtsgericht Braunschweig hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Culinaria Italicum GmbH einen entscheidenden Schritt unternommen: Der Beschluss vom 12. Dezember 2024, der die vorläufige Verwaltung und weitere Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet hatte, wurde am 9. Januar 2025 offiziell aufgehoben.
Hintergrund des Verfahrens
Die Culinaria Italicum GmbH, ansässig in der Neuen Straße 9, 38100 Braunschweig, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 207141 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Giuseppe Antonio Fichera vertreten. Der Betrieb ist auf italienische Kulinarik spezialisiert. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten war am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden.
Aufhebung der vorläufigen Verwaltung
Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts entfällt die vorläufige Insolvenzverwaltung, die ursprünglich zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens diente. Die genauen Hintergründe für diese Aufhebung sind derzeit nicht bekannt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Culinaria Italicum GmbH sowie andere Beteiligte, die sich durch diese Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig einzureichen. Alternativ kann die Erklärung auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden, wobei es auf den rechtzeitigen Eingang bei dem Amtsgericht Braunschweig ankommt.
Kontakt zum Gericht:
Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sofern die Entscheidung nur teilweise angefochten werden soll, ist dies explizit zu benennen. Die Beschwerde soll zudem begründet werden.
Ausblick
Die Aufhebung der vorläufigen Verwaltung könnte darauf hindeuten, dass sich die wirtschaftliche Lage der Culinaria Italicum GmbH verändert hat oder dass ein reguläres Insolvenzverfahren möglicherweise nicht eröffnet wird. Die nächsten Schritte des Verfahrens bleiben jedoch abzuwarten.
Amtsgericht Braunschweig
09. Januar 2025