Aktenzeichen: 34 IN 67/24
Amtsgericht Celle, Beschluss vom 09.01.2025
Die Wellness und Seminar Hotel Jann Hof GmbH, ein Hotelbetrieb in Winsen (Aller), sieht sich mit einer wirtschaftlich schwierigen Lage konfrontiert. Das Amtsgericht Celle hat am 9. Januar 2025 um 9:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und geordnete Schritte für das weitere Verfahren einzuleiten.
Die Wellness und Seminar Hotel Jann Hof GmbH, mit Sitz in der Bannetzer Straße 26, 29308 Winsen (Aller), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 201886 eingetragen. Das Unternehmen wird von den Geschäftsführern Verena Thimm und Jürgen Thimm, wohnhaft in der Eichhörnchenweg 12, 29308 Winsen (Aller), geleitet. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeigt, dass sich die GmbH in einer ernsten finanziellen Krise befindet, die nun einer gerichtlichen Prüfung unterzogen wird.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Amtsgericht hat umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, um mögliche Benachteiligungen der Gläubiger zu verhindern und Transparenz über die finanzielle Situation des Unternehmens zu schaffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim F. Gätcke bestellt, dessen Kanzlei in der Vogelberg 38, 29227 Celle, ansässig ist. Rechtsanwalt Gätcke ist über die Telefonnummer 05141 30284-52 oder per E-Mail unter lohmann@gaetcke-inso.de erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Kanzlei unter www.gaetcke-insolvenzverwaltung.de.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Tim F. Gätcke wurde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, um die Insolvenzmasse zu schützen und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen. Zu seinen Aufgaben zählen:
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und auf einem separaten Konto zu verwalten.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Sämtliche eingehenden Gelder werden direkt von ihm entgegengenommen. Drittschuldner, die der Wellness und Seminar Hotel Jann Hof GmbH Geld schulden, dürfen Zahlungen nur noch an ihn leisten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt, und neue Maßnahmen wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
- Prüfung der Vermögenslage: Der Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin analysieren und bewerten, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.
Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine transparente Grundlage für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie die Gläubiger haben die Möglichkeit, den Beschluss des Amtsgerichts mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten.
Die Beschwerde ist schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Celle, Mühlenstraße 8, 29221 Celle, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Bei öffentlicher Bekanntmachung gilt die Zustellung als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.
Ausblick: Was bedeutet das für das Hotel Jann Hof?
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt in einem längeren Prozess, der über die Zukunft des Unternehmens entscheiden wird. Für die Wellness und Seminar Hotel Jann Hof GmbH gibt es nun verschiedene mögliche Szenarien:
- Sanierung und Fortführung: Falls der vorläufige Insolvenzverwalter eine tragfähige wirtschaftliche Basis für das Unternehmen identifiziert, könnte eine Restrukturierung erfolgen. Eine Fortführung des Betriebs wäre möglich, möglicherweise unter einem geänderten Geschäftsmodell oder mit neuen Investoren.
- Liquidation und Abwicklung: Sollte eine Sanierung nicht machbar sein, könnte das Unternehmen abgewickelt werden. Die Vermögenswerte würden verkauft, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Abweisung des Antrags: Falls sich herausstellt, dass die Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken, könnte der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen werden. Dies würde in der Regel das endgültige Aus für das Unternehmen bedeuten.
Ein Wendepunkt für das Unternehmen
Die Wellness und Seminar Hotel Jann Hof GmbH steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Unternehmensgeschichte. Das Unternehmen, das mit seiner Kombination aus Wellnessangeboten und Seminaren eine Nische bedient, wird sich in den kommenden Wochen einer intensiven Prüfung unterziehen müssen. Dabei wird sich zeigen, ob es eine Chance für einen Neustart gibt oder ob das Insolvenzverfahren das Ende für das Unternehmen bedeutet.
Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Tim F. Gätcke bietet jedoch die Möglichkeit, die finanziellen Verhältnisse geordnet zu klären und einen möglichst gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und der Fortführungschancen des Betriebs zu schaffen.
Amtsgericht Celle
09.01.2025