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LBG Montagebau UG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 47 IN 66/24
Amtsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.01.2025

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 9. Januar 2025 um 09:01 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der LBG Montagebau UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überprüfen.

Die LBG Montagebau UG, ansässig im Gewerbegebiet 1, 21397 Vastorf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 204313 eingetragen und wird von Swanhild Brandenburg, wohnhaft in Große Heide 2, 29553 Bienenbüttel, als Geschäftsführerin vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anja Wendt bestellt. Sie ist Mitglied der Kanzlei Rechtsanwälte Mönning Feser Partner und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung.

Die Kontaktdaten der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind:

  • Adresse: Neuer Wall 72, 20354 Hamburg
  • Telefon: 040/790 249-0
  • Fax: 040/790 249-40
  • E-Mail: anja.wendt@mfp-law.com

Frau Wendt wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und ihre wirtschaftliche Lage zu analysieren.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat folgende Maßnahmen erlassen, um die Insolvenzmasse zu schützen und die geordnete Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten:

  1. Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der LBG Montagebau UG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
    Den Schuldnern der LBG Montagebau UG (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Zahlungen oder andere Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin erbracht werden.
  3. Einziehung von Forderungen:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat mehrere Hauptziele:

  1. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Alle Vermögenswerte der LBG Montagebau UG sollen geschützt werden, um die Rechte der Gläubiger zu wahren.
  2. Prüfung der wirtschaftlichen Lage:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die finanzielle Situation des Unternehmens bewerten und feststellen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
  3. Gläubigerschutz:
    Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.
  4. Vorbereitung der Verfahrenseröffnung:
    Auf Basis der Erkenntnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird das Amtsgericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragsgegnerin sowie andere Beteiligte können gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht
Am Ochsenmarkt 3
21335 Lüneburg

Alternativ kann die Beschwerde bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde fristgerecht beim Amtsgericht Lüneburg eingeht.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO können auf der Website des Amtsgerichts Lüneburg unter www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de eingesehen werden. Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um die Zukunft der LBG Montagebau UG zu klären. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin obliegt es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und dem Gericht darüber Bericht zu erstatten.

Mögliche Szenarien umfassen:

  1. Sanierung und Fortführung: Falls ausreichend Insolvenzmasse und Potenzial für eine Restrukturierung vorhanden ist, könnte das Unternehmen unter Auflagen weitergeführt werden.
  2. Liquidation: Sollten keine Sanierungsmöglichkeiten bestehen, könnten die Vermögenswerte des Unternehmens veräußert werden, um die Gläubiger zu befriedigen.
  3. Ablehnung des Antrags: Falls keine ausreichende Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die weitere Entwicklung der LBG Montagebau UG zu klären.

Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht
09.01.2025

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