Redaktion: Herr Högel, in der Werbekampagne für die Aktie der Alaska Energy Metals Corp. werden hohe Renditechancen und ein enormes Wachstumspotenzial beworben. Wie bewerten Sie solche Aussagen aus rechtlicher Sicht?
Maurice Högel: Solche Werbeaussagen sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Sie suggerieren oft eine Sicherheit und Attraktivität, die nicht immer der Realität entspricht. Aus rechtlicher Sicht bewegen sich Unternehmen hier häufig in einem Graubereich, insbesondere wenn mögliche Risiken nicht deutlich genug hervorgehoben werden. Zwar enthält die Werbebroschüre Risikohinweise – wie das Risiko eines Totalverlusts oder das hohe Emittentenrisiko –, jedoch gehen diese oft in der Flut von optimistischen Aussagen unter. Anleger könnten versucht sein, allein auf die positiven Versprechungen zu vertrauen, ohne die Risiken wirklich zu verstehen.
Redaktion: In der Werbung heißt es, die Alaska Energy Metals Corp. sei „deutlich unterbewertet“ und böte ein „überproportionales Renditepotenzial“. Wie ist das juristisch zu bewerten?
Högel: Aussagen wie „deutlich unterbewertet“ oder „überproportionales Renditepotenzial“ sind hochproblematisch, wenn sie nicht hinreichend belegt werden. Es handelt sich hier um sogenannte „wertende Aussagen“, die juristisch als Meinungsäußerung gewertet werden können. Das schützt den Anbieter vor rechtlichen Konsequenzen, bedeutet aber für den Anleger, dass solche Aussagen oft nicht auf objektiven Fakten basieren müssen. Aus rechtlicher Sicht wäre es erforderlich, dass der Anbieter solche Behauptungen durch transparente und unabhängige Analysen stützt. Fehlen diese, könnte man von irreführender Werbung sprechen, was gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Redaktion: Die Werbung hebt hervor, dass das Unternehmen in Alaska tätig sei, einem „bergbaufreundlichen Gebiet“, und dass die Lagerstätte „riesiges Potenzial“ habe. Wie zuverlässig sind solche Aussagen?
Högel: Aussagen über das „Potenzial“ von Lagerstätten oder die „bergbaufreundliche“ Natur einer Region sind schwer zu überprüfen. In der Regel beruhen solche Behauptungen auf internen Einschätzungen oder historischen Daten, die nicht immer objektiv oder unabhängig überprüft wurden. Hier ist Vorsicht geboten, da solche Versprechen oft mehr auf Spekulation als auf harten Fakten basieren. Aus juristischer Sicht sollte der Anbieter klarstellen, ob und welche unabhängigen Studien vorliegen und wie belastbar die Angaben zur Ressourcenschätzung sind. Ansonsten könnte es sich um irreführende Werbung handeln.
Redaktion: Die Marketingkampagne ist offensichtlich sehr werblich gestaltet. Es wird auf erhebliche Interessenkonflikte hingewiesen. Wie ist das juristisch einzuordnen?
Högel: Der Hinweis auf Interessenkonflikte ist rechtlich korrekt und notwendig. Allerdings ist die Frage, ob diese Offenlegung ausreichend prominent und verständlich geschieht. Wenn in einem langen Disclaimer, der oft überlesen wird, darauf hingewiesen wird, dass die Werbekampagne von der Alaska Energy Metals Corp. selbst finanziert ist und dass Dritte möglicherweise Aktien halten und diese verkaufen könnten, während Anleger zugreifen, ist das rechtlich zwar sauber, kann aber ethisch fragwürdig sein. Solche Konstellationen bergen ein erhebliches Risiko für Kleinanleger, die nicht immer die Mechanismen hinter solchen Kampagnen verstehen.
Redaktion: Die Werbung spricht von einer „einmaligen Gelegenheit“ und empfiehlt „stark kaufen“. Wie bewerten Sie diese Formulierungen?
Högel: Begriffe wie „einmalige Gelegenheit“ oder „stark kaufen“ sind klassische Verkaufsfloskeln, die aus rechtlicher Sicht zulässig sind, solange sie nicht als Anlageberatung dargestellt werden. Der Anbieter muss sicherstellen, dass deutlich gemacht wird, dass es sich lediglich um eine Marketingaussage handelt und keine objektive, unabhängige Empfehlung. Andernfalls könnte der Eindruck einer irreführenden Anlageberatung entstehen, was rechtlich problematisch wäre.
Redaktion: Es wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen in der „höchsten Risikoklasse“ gelistet sei und dass ein Totalverlust möglich ist. Reichen solche Hinweise aus?
Högel: Rein rechtlich gesehen reichen solche Hinweise aus, um den Anbieter abzusichern. Es handelt sich um eine Art Haftungsausschluss, der den Anleger darauf hinweisen soll, dass er auf eigenes Risiko handelt. Allerdings ist es fraglich, ob solche Hinweise in der Praxis auch tatsächlich von den Anlegern verstanden werden. Viele übersehen diese Angaben oder nehmen sie nicht ernst. Hier liegt es auch in der Verantwortung der Anleger, sich ausführlich über die Risiken zu informieren und keine Entscheidungen allein auf Basis von Werbematerialien zu treffen.
Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die überlegen, in solche Aktien zu investieren?
Högel: Ich rate dringend, sich umfassend zu informieren. Anleger sollten den vollständigen Wertpapierprospekt lesen und sich unabhängigen, professionellen Rat einholen – beispielsweise von einem Fachanwalt oder einem Finanzberater. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass Aktien wie die der Alaska Energy Metals Corp. hoch spekulativ sind und nicht für risikoaverse Anleger geeignet. Wer investiert, sollte dies nur mit einem kleinen Teil seines Kapitals tun, den er im schlimmsten Fall komplett verlieren kann.
Redaktion: Herr Högel, vielen Dank für Ihre Einschätzungen!
Högel: Sehr gern. Anleger sollten immer vorsichtig sein und nicht blindlings auf Werbeversprechen vertrauen.