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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: Dorfbeck UG (haftungsbeschränkt) kämpft um wirtschaftliche Stabilität

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat im Rahmen des Insolvenzantrags der Dorfbeck UG (haftungsbeschränkt) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: IN 357/24). Die Bäckerei mit Sitz in der Premenreuther Straße 3, 92717 Reuth, die durch den Geschäftsführer Peter Ferdinand Höcht vertreten wird, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

Die Dorfbeck UG, eingetragen unter der Handelsregisternummer HRB 6030 beim Amtsgericht Weiden, war bislang ein fester Bestandteil des lokalen Gewerbes und bot frische Backwaren aus eigener Herstellung an. Doch nun droht der Traditionsbetrieb in der Region in wirtschaftliche Turbulenzen zu geraten.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Mit Beschluss vom 3. Januar 2025, 11:10 Uhr hat das Insolvenzgericht Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) ergriffen, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Florian Schott bestellt. Seine Kanzlei mit Sitz in der Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt, wird nun die weitere Abwicklung und Prüfung der Vermögenslage übernehmen.

Im Zuge der Anordnung dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dazu gehört auch die Einziehung von Außenständen, die Rechtsanwalt Schott auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto überführen darf. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Dorfbeck UG zu sichern und mögliche Gläubigerinteressen zu schützen.

Hoffnung auf wirtschaftlichen Neustart

Die vorläufige Insolvenzverwaltung gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, eine detaillierte Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen und mögliche Wege aus der Krise zu finden. Dabei könnte ein Insolvenzplan oder eine Umstrukturierung angestrebt werden, um den Fortbestand der Bäckerei zu sichern. Kunden und Geschäftspartner werden gebeten, Zahlungen und Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, um den geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.

Rechtliche Hinweise für Betroffene

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. weist darauf hin, dass gegen den Beschluss zur vorläufigen Insolvenzverwaltung binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden kann. Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Weiden eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Ausblick auf die Zukunft

Die Dorfbeck UG hat als lokaler Traditionsbetrieb einen hohen Stellenwert in der Region und ist ein wichtiger Arbeitgeber vor Ort. Ob es gelingt, den Betrieb durch eine geordnete Insolvenz und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu retten, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Für die Kunden bleibt die Hoffnung, dass die Bäckerei bald wieder mit gewohnter Qualität und frischen Backwaren präsent sein wird.

Das Insolvenzverfahren steht nun im Fokus der lokalen Wirtschaft und Öffentlichkeit, da es nicht nur um die Rettung eines Unternehmens, sondern auch um den Erhalt eines wichtigen Stücks regionaler Identität geht.

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. – Insolvenzgericht – 03.01.2025
Aktenzeichen: IN 357/24

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