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Vorläufige Insolvenzverwaltung: CAURE Systems GmbH – Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 52 IN 168/24
Gericht: Amtsgericht Arnsberg – Insolvenzgericht
Datum der Entscheidung: 03. Januar 2025

Das Amtsgericht Arnsberg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der CAURE Systems GmbH, mit Sitz Am Stadtgraben 20, 59457 Werl, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung wurde am 03. Januar 2025 um 13:21 Uhr getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Details zur Schuldnerin

Die CAURE Systems GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB 12157, wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Magineau G. S. Mba Nkogo, wohnhaft ebenfalls Am Stadtgraben 20, 59457 Werl.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) hat das Gericht folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beschlossen:
1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. David Bunzel, mit Kanzleisitz in der Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, bestellt.
2. Beschränkung der Verfügungsbefugnis

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
3. Einziehung von Forderungen

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
4. Zahlungsverbot für Drittschuldner

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, ihre Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hintergrund der Anordnung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der CAURE Systems GmbH vor unrechtmäßigen oder nachteiligen Veränderungen zu schützen. Gleichzeitig soll die Gläubigerstruktur geklärt und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens vorbereitet werden.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. David Bunzel, ist mit folgenden Aufgaben betraut:

Überwachung und Sicherung des Vermögens: Die Kontrolle über alle Vermögensgegenstände der Schuldnerin sowie deren Erhalt.
Prüfung der finanziellen Lage: Erstellung eines Berichts über die Vermögens- und Schuldenlage der Schuldnerin sowie eine Einschätzung, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Einzug von Forderungen: Verwaltung der finanziellen Mittel der Schuldnerin und Sicherstellung, dass alle Zahlungen ausschließlich an die Insolvenzmasse erfolgen.

Ausblick auf das Verfahren

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Gesamtlage der CAURE Systems GmbH prüfen. Der Bericht wird Grundlage für die Entscheidung des Gerichts sein, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin bleibt die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin eingeschränkt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Amtsgericht Arnsberg – Insolvenzgericht
03. Januar 2025

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