Verfahren 507 IN 249/24
Am 30. Dezember 2024 um 16:28 Uhr hat das Amtsgericht Wuppertal die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SaniWerk Gega GmbH, Glockenheide 16, 42697 Solingen, angeordnet. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin sowie die Klärung der weiteren wirtschaftlichen Perspektiven.
Die SaniWerk Gega GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 97646, wird durch den Geschäftsführer Herrn Endrit Gega gesetzlich vertreten. Das Unternehmen ist auf die Erbringung von Sanitär- und Heizungsdienstleistungen spezialisiert, einschließlich Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energien.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robin Schmahl bestellt.
Adresse: Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen
Telefon: (nicht angegeben, lokal bekannt)
Rechtsanwalt Schmahl wird mit der Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse betraut.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Sicherungsmaßnahmen getroffen:
Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zahlungsanweisung an Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die SaniWerk Gega GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt die folgenden Ziele:
Sicherung des Vermögens:
Der vorläufige Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass keine nachteiligen Veränderungen des Vermögens eintreten und die Insolvenzmasse erhalten bleibt.
Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Es wird festgestellt, ob die Schuldnerin zahlungsunfähig oder überschuldet ist und ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Analyse der Fortführungsfähigkeit:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Wuppertal.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern sie den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege entspricht.
Einschätzung und Ausblick:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung für die SaniWerk Gega GmbH ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Situation des Unternehmens zu klären. Der eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Robin Schmahl wird nun die wirtschaftliche Lage prüfen und bewerten, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft notwendig ist.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 507 IN 249/24 geführt. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft der SaniWerk Gega GmbH festzulegen.