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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren IN 916/24

Am 02. Januar 2025 um 14:00 Uhr hat das Amtsgericht Landshut die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG, Sebastian-Willis-Weg 18, 84177 Gottfrieding, angeordnet. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und die Vorbereitung einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Schuldnerin wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Tanja Brandl Verwaltungs GmbH, vertreten. Deren Geschäftsführerin ist Christine Elfriede Wiebel. Die Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut unter der Nummer HRA 11822 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Saponjic bestellt.

Adresse: Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut
Telefon: +49 (871) 94321-0
Telefax: +49 (871) 94321-50
E-Mail: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de

Rechtsanwalt Saponjic wird mit der Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse betraut, um nachteilige Veränderungen während des Verfahrens zu verhindern.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet:

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Außenstände und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen.

Eröffnung eines Sonderkontos:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen und alle eingehenden Gelder dort zu verwalten.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung verfolgt mehrere Ziele:

Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden.

Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen:
Es wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ob genügend Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.

Fortführungsmöglichkeiten:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird evaluieren, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut können die Schuldnerin oder andere Verfahrensbeteiligte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege entspricht.

Ausblick und Bedeutung:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Brandl Sicherheit & Service GmbH & Co. KG dar. Rechtsanwalt Alexander Saponjic wird in den kommenden Wochen eine gründliche Prüfung der Vermögensverhältnisse und der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens vornehmen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 916/24 geführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird darüber entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen – sei es eine mögliche Sanierung oder eine geordnete Abwicklung.

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