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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ZUCHEL Küche GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 933/24
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht

Am 22. Dezember 2024, um 18:48 Uhr, hat das Amtsgericht Bielefeld die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ZUCHEL Küche GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Mindener Straße 15, 32361 Preußisch Oldendorf, ist auf den Vertrieb und Verkauf von Küchen und Möbeln spezialisiert. Darüber hinaus zählen Elektrogeräte, Im- und Export sowie sonstige Dienstleistungen zu den Geschäftsfeldern. Die Geschäftsführerin, Frau Anna Schwenke, vertritt die Gesellschaft.


Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Insolvenzgericht hat umfassende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO erlassen, um die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tjark Symalla, ansässig in der Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück, bestellt.

    • Kontakt:
      • Telefon und Fax: Informationen sind über die Geschäftsstelle des Insolvenzverwalters erhältlich.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über Gegenstände ihres Vermögens treffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Vermögenswerten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Verbot für Drittschuldner:
    Den Drittschuldnern wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen müssen sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Arrest- oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die wirtschaftliche Lage der ZUCHEL Küche GmbH zu analysieren. Dabei wird geprüft, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte der ZUCHEL Küche GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Gläubiger und andere Beteiligte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.

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