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Vorläufige Insolvenzverwaltung für THE Marketing for Sales GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 66 IN 187/24

Das Amtsgericht Norderstedt hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der THE Marketing for Sales GmbH am 27. Dezember 2024 um 16:10 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Fonseca Santana, hat ihren Sitz in der Brookring 42, 24568 Kaltenkirchen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 17818 KI eingetragen.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, mit Sitz Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, bestellt. Dr. Streck wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten sowie die wirtschaftlichen Grundlagen für das weitere Verfahren zu prüfen.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Telefon: 040 361307-0
  • Telefax: 040 361307-300

Maßnahmen und Verfügungsbeschränkungen

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
  3. Ermächtigungen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt:

    • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
    • eingehende Gelder entgegenzunehmen,
    • Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
  4. Auskunftspflichten der Kreditinstitute:
    Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Thilo Streck wird neben der Sicherung der Insolvenzmasse prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und welche Möglichkeiten zur Fortführung des Unternehmens bestehen. Hierzu wird er ein Gutachten erstellen, das die Grundlage für die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung bildet.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich beim Amtsgericht Norderstedt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der THE Marketing for Sales GmbH unternommen. Die Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird zeigen, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder eine Abwicklung unvermeidbar ist. Beteiligte Gläubiger und Interessierte können weitere Informationen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Norderstedt einsehen.

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