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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die AEANCE GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 2190/24

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der AEANCE GmbH, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wurde am 30. Dezember 2024, um 13:00 Uhr, eingeleitet, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.


Details zum Unternehmen und Hintergrund

Die AEANCE GmbH, ein auf hochwertige Textil- und Modeprodukte spezialisiertes Unternehmen, wird durch den Geschäftsführer Arendt van Deyk vertreten. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 748832 eingetragen. Angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen hat das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt, um die Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Fortführung zu ermöglichen.

Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin erfolgt durch die Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, ansässig in Frankfurt.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Vermeidung einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Lage wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkung:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankguthaben und Forderungen.
  3. Einziehung und Verwaltung von Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der AEANCE GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, direkt an das Unternehmen zu zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  5. Weitere Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    • Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten.
    • Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin, insbesondere im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
    • Einsichtnahme in Geschäftsbücher und Unterlagen sowie Durchführung von Nachforschungen.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens umfassend prüfen, um festzustellen, ob eine Fortführung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Ziel ist der Schutz der Gläubigerinteressen und die Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.

Weitere Informationen und der vollständige Beschluss können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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