Aktenzeichen: 32 IN 103/24
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 30. Dezember 2024 eine entscheidende Maßnahme im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evonity-Immobilien GmbH ergriffen. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17965, hat seinen Sitz in der Vellchenweg 6, 41836 Hückelhoven, und wird durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Ackermann vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Evonity-Immobilien GmbH zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen getroffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, bestellt. - Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Dies dient dem Schutz der Gläubiger und der Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Den Schuldnern der Evonity-Immobilien GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle laufenden Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen und einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen werden eingestellt, soweit sie keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Guido Utsch wurde ermächtigt, folgende Maßnahmen im Rahmen seiner Tätigkeit zu ergreifen:
- Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin.
- Entgegennahme eingehender Gelder.
- Sicherung und Erhalt des Vermögens der Evonity-Immobilien GmbH.
Diese Schritte sollen die Insolvenzmasse schützen und sicherstellen, dass Gläubigeransprüche bestmöglich erfüllt werden können.
Hintergrund und Bedeutung der Anordnung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein bedeutender Schritt im laufenden Verfahren. Sie signalisiert, dass die finanzielle Situation der Evonity-Immobilien GmbH einer umfassenden Prüfung bedarf, um festzustellen, ob die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch bewerten, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.
Einsichtnahme und weitere Informationen
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mönchengladbach eingesehen werden. Gläubiger und weitere Beteiligte haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche anzumelden und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Diese Entscheidung markiert einen kritischen Wendepunkt für die Evonity-Immobilien GmbH und ihre Gläubiger. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich das Verfahren weiterentwickelt und welche Maßnahmen zur Sicherung der Interessen aller Beteiligten getroffen werden.