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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: IN 293/24

Das Amtsgericht Coburg hat am 23. Dezember 2024 um 11:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG, Mühlenweg 1-2, 96487 Dörfles-Esbach, angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Verpackungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten, deren Geschäftsführer Hein Robert Georg ist. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRA 838 eingetragen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg. Er ist erreichbar unter:

  • Telefon: +49(9561)8034-800
  • Telefax: +49(9561)8034-34

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern.

Anordnung wesentlicher Maßnahmen

Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten folgende Maßnahmen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtlich wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Sicherstellung von Bankguthaben: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Schutz vor Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie etwa Arrest oder einstweilige Verfügungen, sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen.

Ziel der vorläufigen Maßnahmen

Die angeordneten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine unkontrollierten Verfügungen über das Vermögen der Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG erfolgen und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens deckt und eine Sanierung oder ein geordneter Liquidationsprozess möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Coburg können betroffene Parteien innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg, einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten und über sichere Übermittlungswege erfolgen. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist unzulässig.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter Klaus-Christof Ehrlicher wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage der Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG prüfen. Auf Basis seiner Ergebnisse wird das Gericht entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Maßnahmen zur Sanierung oder Liquidation des Unternehmens erforderlich sind.

Die Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG, ein regional bedeutender Hersteller von Verpackungslösungen, steht damit vor einer ungewissen Zukunft. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter verfolgen die weiteren Entwicklungen mit großem Interesse, da diese maßgeblich über die Perspektiven des Unternehmens entscheiden werden.

Amtsgericht Coburg, 23.12.2024

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