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Krise bei der Fürst Transporte GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hameln, Aktenzeichen: 37 IN 94/24 -1

Am 23. Dezember 2024 um 09:33 Uhr hat das Amtsgericht Hameln die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Fürst Transporte GmbH mit Sitz in der Kurzen Straße 2, 31832 Springe, angeordnet. Das Unternehmen, das auf Transport- und Logistikdienstleistungen spezialisiert ist, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 213049 geführt und durch den Geschäftsführer Herrn Lukasz Michal Fürst vertreten.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Mit der Anordnung wurde der Rechtsanwalt Martin Gehlen, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser wird ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der Antragstellerin ausüben, um dessen Sicherung und geordnete Verwaltung zu gewährleisten. Sämtliche Verfügungen der Fürst Transporte GmbH sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Die Schuldner der Antragstellerin – insbesondere Geschäftspartner, Kunden und andere Vertragspartner – sind angewiesen, Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ansprechpartner für das Verfahren

Rechtsanwalt Martin Gehlen, ein erfahrener Experte im Bereich der Insolvenzverwaltung, steht unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Er wird in den kommenden Wochen die finanzielle Situation des Unternehmens analysieren, die Interessen der Gläubiger vertreten und mögliche Sanierungsmaßnahmen prüfen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts Hameln kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Betroffene Parteien, wie die Fürst Transporte GmbH selbst oder Gläubiger, haben die Möglichkeit, die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit des Gerichts nach der Verordnung (EU) 2015/848 bestehen.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, eingelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist entweder mit der Zustellung des Beschlusses oder nach zwei weiteren Tagen ab einer öffentlichen Bekanntmachung zu laufen beginnt.

Für die wirksame Einlegung der Beschwerde sind bestimmte formelle Anforderungen einzuhalten: Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterschrieben und der angefochtene Beschluss klar bezeichnet werden. Es wird zudem empfohlen, die Beschwerde zu begründen, um eine effektive Prüfung durch das Gericht zu ermöglichen.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Klärung der finanziellen Zukunft der Fürst Transporte GmbH dar. Ob es gelingen wird, das Unternehmen zu sanieren oder ob eine endgültige Insolvenz unvermeidbar ist, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter blicken nun gespannt auf die weiteren Entwicklungen.

Amtsgericht Hameln, 23.12.2024

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