Aktenzeichen: 105 IN 769/24
Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg im Fall der karuun GmbH
Am 20. Dezember 2024, um 14:45 Uhr, wurde im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der karuun GmbH, mit Sitz in der Jägerstraße 23, 88353 Kißlegg, durch das Amtsgericht Ravensburg wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beschlossen. Die karuun GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Felix Grüneberger, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Kernpunkte des Beschlusses
- Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann, Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm, bestellt. Dieser übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der karuun GmbH.- Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Telefon: 0731 97018602
- Fax: 0731 97018660
- Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Verfügungsbeschränkung für die Schuldnerin
Die karuun GmbH darf über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und eine gerechte Verteilung an Gläubiger:innen sicherzustellen. - Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungen
Zwangsvollstreckungen, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). - Sicherstellung von Außenständen und Bankkonten
- Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin gehen in die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters über.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Gelder einzuziehen und diese auf ein Sonderkonto zu überführen, das er gemäß den gesetzlichen Vorgaben eröffnet und führt.
- Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. von Danckelmann wird beauftragt, folgende Aufgaben zu übernehmen:- Überwachung des Vermögens der Schuldnerin: Sicherung der Vermögenswerte, um Nachteile für die Gläubiger:innen zu verhindern (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
- Prüfung der Verfahrenskosten: Feststellen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
- Bewertung der Fortführungsaussichten: Ermittlung, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann und ob eine Insolvenzlösung möglich ist.
- Einschränkungen für Drittschuldner:innen
Personen und Institutionen, die Forderungen gegenüber der Schuldnerin bedienen, sind angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 InsO).
Rechte und Pflichten der karuun GmbH
Die karuun GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in alle Geschäftsbücher und -unterlagen zu gewähren. Zusätzlich müssen der vorläufige Insolvenzverwalter und das Gericht über wesentliche Änderungen der Vermögensverhältnisse informiert werden.
Weiteres Vorgehen
Die karuun GmbH befindet sich derzeit in einer Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung. In dieser Zeit wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Verfahren eröffnet wird. Das endgültige Ziel bleibt die Klärung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sowie der Schutz der Interessen der Gläubiger:innen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ravensburg einzureichen. Weitere Informationen zur Einlegung von Rechtsmitteln sowie zur elektronischen Kommunikation finden sich auf der Website des Gerichts unter www.ejustice-bw.de.
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 105 IN 769/24
Datum des Beschlusses: 20.12.2024