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FMA Liechtenstein informiert: Bewilligung der Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG erloschen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

In einer offiziellen Mitteilung gibt die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein bekannt, dass die Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG, mit Sitz in der Sägagass 35, 9490 Vaduz, ihre Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft per 20. Dezember 2024 zurückgegeben hat.


Verzicht auf die Bewilligung

Die Bewilligung, die der Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG am 06. Mai 2010 von der FMA Liechtenstein gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) erteilt wurde, wurde durch einen schriftlichen Verzicht des Unternehmens offiziell niedergelegt. Die FMA hat diesen Verzicht geprüft und das Erlöschen der Bewilligung gemäß Art. 30 Abs. 1 Buchstabe b VVG mit Wirkung zum 20. Dezember 2024 festgestellt.


Rechtliche Konsequenzen

Durch das Erlöschen der Bewilligung ist die Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen gemäß Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln. Dies bedeutet, dass das Unternehmen künftig keine Tätigkeit als Vermögensverwaltungsgesellschaft ausüben darf. Betroffene Kunden sollten dies bei etwaigen laufenden oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen beachten.


Hintergrund und Bedeutung

Der freiwillige Verzicht auf eine Vermögensverwaltungsbewilligung ist ein bedeutender Schritt und zeugt in diesem Fall von einer bewussten und transparenten Unternehmensentscheidung. Die FMA Liechtenstein als Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass derartige Vorgänge im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, um den Schutz der Kunden und die Integrität des Finanzmarkts zu gewährleisten.


Weiterführende Informationen

Kunden oder Geschäftspartner, die Fragen zu den Auswirkungen dieses Verzichts haben, können sich direkt an die Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG oder an die FMA Liechtenstein wenden. Die FMA steht als kompetente Aufsichtsbehörde für Rückfragen zur Verfügung und informiert regelmäßig über relevante Entwicklungen im Finanzsektor.


Fazit

Mit dem Verzicht auf die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft schließt die Petra C. Göttel Vermögensverwaltung AG ein Kapitel ihrer Unternehmensgeschichte. Die FMA Liechtenstein unterstreicht dabei die Bedeutung einer transparenten Kommunikation und einer sorgfältigen Überprüfung solcher Schritte, um das Vertrauen in den Finanzplatz Liechtenstein zu bewahren.

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