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Das große Schweigen so manches DEGAG-Genussrechte Vertriebspartners

geralt (CC0), Pixabay

Erwartet hätten wir eigentlich, dass sich der Vertrieb der DEGAG auf die Seite der Interessengemeinschaft stellt. Aus unserer Sicht hat der Vertrieb nicht nur das Recht, hohe Provisionen zu kassieren, sondern auch die Pflicht, so viel Kapital wie möglich seiner Kunden zu retten und jedes Engagement von Dritten aktiv zu unterstützen.

Wir hatten dazu im Internet recherchiert, wer DEGAG-Genussrechte verkauft hat, und diese Personen oder Unternehmen anschließend mit einer Presseanfrage kontaktiert. Die fehlenden Antworten könnte man auch als das „Schweigen der Lämmer“ bezeichnen, denn keiner der angeschriebenen Vertriebspartner hat sich geäußert.

Möglicherweise geschah dies auch, um sich selbst zu schützen. So mancher Vertriebspartner wird sicherlich nun von seinen Kunden verklagt werden. Uns liegen mittlerweile Informationen über einige potenzielle Beraterhaftungsfälle vor. Ob der Berater im Fall eines gerichtlichen Urteils dann genug Geld hat, um die Forderungen auch zu bezahlen, wird die Zukunft zeigen.

Hier unsere Presseanfrage:

Presseanfrage an Vertriebspartner der DEGAG Deutsche Grundstücks Holding AG

 Betreff: Anfrage zu Nachhaltigkeitsprüfung und aktuelle Entwicklungen bei der DEGAG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen unserer aktuellen Berichterstattung zu den Entwicklungen bei der DEGAG Deutsche Grundstücks Holding AG möchten wir Ihnen als Vertriebspartner einige Fragen stellen. Ziel ist es, mehr Transparenz über den Vermittlungsprozess und die aktuelle Situation zu erhalten. Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme zu den folgenden Fragen:

  1. Prüfung der Nachhaltigkeit der Investments:
    Inwiefern haben Sie die Nachhaltigkeit der von Ihnen vermittelten Investments geprüft? Handelte es sich hierbei um einen einmaligen oder um einen laufenden Prozess?
  2. Kenntnis der Schieflage:
    Seit wann war Ihnen die finanzielle Schieflage der DEGAG bekannt?
  3. Offene Provisionsforderungen:
    Haben Sie offene Provisionsforderungen gegenüber der DEGAG? Falls ja, haben Sie diese bereits fällig gestellt?
  4. Interessenvertretung der Vertriebspartner:
    Ist es zutreffend, dass Sie gemeinsam mit anderen Vertriebspartnern bereits vor einigen Wochen eine Art Interessengemeinschaft gegründet haben? Falls ja, welchen Zweck verfolgt diese Gemeinschaft? Setzen Sie sich damit nicht der Vermutung aus, in erster Linie Eigenschutz zu betreiben?
  5. Beratungsprotokolle und Totalverlustrisiko:
    Wurden im Rahmen der Beratungsgespräche stets Beratungsprotokolle erstellt? Wurde in diesen Protokollen konsequent auf das bestehende Totalverlustrisiko hingewiesen?

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Antworten bis zum bis zum . 22 Dezember 2024 zukommen lassen könnten. Selbstverständlich werden wir Ihre Stellungnahme im Kontext unserer Berichterstattung sorgfältig einordnen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Übermittelt hatten wir die Presseanfrage an nachfolgende Vertriebspartner:

GVS Investments

BIT Treuhand AG

Fondskompetenz.de

KCI Investment

Nun haben wir gehört, das es innerhalb des Vertriebs  eine eigene Interessengemeinschaft geben soll. Jedem Anleger können wir nur den Rat geben, lassen Sie die Finger davon, das ist eine Selbstschutz und Selbsthilfevereinigung des Vertriebs.

Gehört haben wir auch, das der Vertrieb versucht seine Außenstände an Provision zu bekommen. Daran kann man erkennen wie sehr der Vertrieb an die Anleger denkt.

 

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