Az.: 59 IN 328/24
Am 17. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Halle (Saale) im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Steffi’s Betreuung UG (haftungsbeschränkt) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin, mit Sitz am Schneiderplatz 6, 06188 Landsberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 33274 eingetragen und wird von ihrer Geschäftsführerin Frau Stephanie Röhl vertreten.
Unternehmenshintergrund
Steffi’s Betreuung UG (haftungsbeschränkt) bietet Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in Landsberg und Umgebung an. Die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung reflektiert wirtschaftliche Schwierigkeiten, die eine strukturelle Neuordnung des Unternehmens erfordern.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin und zur Vorbereitung auf mögliche weitere Schritte hat das Amtsgericht Halle (Saale) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Partner bei Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Prof. Dr. Jacobi ist erreichbar unter der Adresse Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), telefonisch unter 0345-2178324 sowie per E-Mail unter halle@stapper.in.
Rechtliche Auswirkungen und Zahlungsanweisungen
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Steffi’s Betreuung UG aufgefordert, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses Zahlungen zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin sowie Gläubiger haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung des Beschlusses, beziehungsweise zwei Tage nach der Veröffentlichung in den öffentlichen Bekanntmachungen.
Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Halle (Saale) in der Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beschwerde rechtzeitig bei dem zuständigen Gericht eingeht. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen, um die Erfolgsaussichten zu unterstützen.
Zusammenfassung
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um die finanzielle Lage der Steffi’s Betreuung UG (haftungsbeschränkt) zu klären und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Jacobi steht der Prozess unter der Aufsicht eines erfahrenen Insolvenzverwalters, der die weitere Entwicklung lenken wird. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen und den Beschluss zu beachten.