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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Sozialer Senioren Dienst gGmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hameln hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sozialer Senioren Dienst gGmbH, Neue Heerstraße 3, 31840 Hessisch Oldendorf, am 18. Dezember 2024 um 08:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 36 IN 98/24 -3 und markiert den ersten Schritt zur Klärung der finanziellen Situation des Unternehmens, das im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 205752 eingetragen ist.

Die Sozialer Senioren Dienst gGmbH, die durch ihre Geschäftsführerin Anne-Sophie Schaper vertreten wird, bietet Dienstleistungen im sozialen Bereich, insbesondere für Senioren, an. Nun steht das Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten unter vorläufiger Kontrolle, um die Interessen von Gläubigern zu schützen und die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Robert Pinter bestellt, dessen Kanzlei sich in der Deisterallee 1, 31785 Hameln, befindet. Rechtsanwalt Pinter ist unter der Telefonnummer 05151-606690 oder per E-Mail unter kanzlei@ra-pinter.de erreichbar.

Anordnungen des Gerichts:

  • Einschränkung der Verfügungsmacht: Die Sozialer Senioren Dienst gGmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unrechtmäßig abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.
  • Zahlungsanweisungen an Drittschuldner: Alle Schuldner der Antragstellerin – sogenannte Drittschuldner – wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Antragstellerin hat das Recht, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten möchten.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntmachung öffentlich, beginnt die Frist, sobald zwei weitere Tage nach dem Tag der Veröffentlichung verstrichen sind. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Eine Begründung der Beschwerde sowie die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sind notwendig.

Ausblick:

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens steht die Sozialer Senioren Dienst gGmbH an einem entscheidenden Wendepunkt. Nun liegt es in der Hand des vorläufigen Insolvenzverwalters, die finanzielle Lage des Unternehmens zu prüfen und mögliche Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Wie sich die Zukunft des Unternehmens entwickelt, bleibt abzuwarten.

Aktenzeichen: 36 IN 98/24 -3
Gericht: Amtsgericht Hameln
Datum: 18. Dezember 2024

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