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Amtsgericht Göppingen hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Färber-Baier Group GmbH auf

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Göppingen hat am 18. Dezember 2024 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Färber-Baier Group GmbH beschlossen, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 251/24 geführt.


Hintergrund zur Schuldnerin

Die Färber-Baier Group GmbH, mit Sitz in der Robert-Bosch-Straße 1-7, 73312 Geislingen an der Steige, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 745389 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Tim Jason Baier.

Das Unternehmen, das in der Industrieproduktion tätig ist, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt, woraufhin das Amtsgericht im Oktober 2024 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse angeordnet hatte.


Beschluss des Gerichts

Mit dem aktuellen Beschluss vom 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Göppingen entschieden, die am 10. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufzuheben.


Bedeutung der Aufhebung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert, dass das Gericht keine weiteren Schutzmaßnahmen für die Insolvenzmasse als notwendig erachtet. Dies kann darauf hinweisen, dass die Vermögenslage der Schuldnerin geklärt ist oder dass keine Voraussetzungen mehr für die Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen bestehen.


Fazit

Die Entscheidung des Amtsgerichts Göppingen markiert einen Wendepunkt im Insolvenzverfahren der Färber-Baier Group GmbH. Ob dies das Ende des Verfahrens bedeutet oder ob noch weitere Schritte erforderlich sind, wird von den kommenden Entwicklungen abhängen. Das Verfahren bleibt weiterhin unter dem Aktenzeichen 4 IN 251/24 geführt.

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