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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Liya Backwaren Vertriebs UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Darmstadt – Geschäfts-Nr.: 9 IN 881/24

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 16. Dezember 2024 um 11:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Liya Backwaren Vertriebs UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in der Biebesheimer Straße 17, 64579 Gernsheim, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 106354 eingetragen ist, wird durch seinen Geschäftsführer Luke Talinski vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Jerger von der Kanzlei Rhein Rechtsanwälte PartGmbB in Bensheim bestellt. Herr Jerger, erreichbar unter der Telefonnummer 06251/86867-0 oder per E-Mail (info@rhein-rechtsanwaelte.de), wurde mit der Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte der Antragsgegnerin betraut.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen getroffen, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Liya Backwaren Vertriebs UG über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden.
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  3. Ermächtigung zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und über dieses sämtliche finanziellen Transaktionen im Sinne der späteren Insolvenzmasse abzuwickeln. Das Sonderkonto wird gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshof-Urteils (BGH IX ZR 47/18) geführt.
  4. Auskunftsrechte: Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzbehörden und weitere Institutionen wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über die Geschäftsbeziehungen der Schuldnerin zu erteilen und auf Wunsch entsprechende Abschriften bereitzustellen.

Ziele der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, das Vermögen der Liya Backwaren Vertriebs UG zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob die Geschäftstätigkeit fortgeführt werden kann.

Rechtsmittelbelehrung

Der Beschluss des Amtsgerichts kann von der Schuldnerin sowie Gläubigern durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingereicht werden.

Einsichtnahme in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt eingesehen werden. Beteiligte Gläubiger und andere Interessierte werden aufgefordert, sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung stellt einen zentralen Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der Liya Backwaren Vertriebs UG dar. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise abgeben. Beteiligte werden gebeten, die gerichtlichen Anordnungen zu beachten und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

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