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Sicherungsmaßnahmen aufgehoben: VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36v IN 6717/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13. Dezember 2024 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH aufgehoben. Die Schuldnerin, ansässig in der Grünauer Straße 63, 12524 Berlin, wird von Geschäftsführer Daniel Böhm vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 254604 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Sicherungsmaßnahmen waren zuvor im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH angeordnet worden. Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen endet die vorläufige Kontrolle über die Verfügungen der Schuldnerin.

Bedeutung der Aufhebung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen signalisiert eine mögliche Stabilisierung der finanziellen Situation der Schuldnerin. Entweder haben sich die Gründe für die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen erledigt, oder eine andere Entscheidung bezüglich des Insolvenzverfahrens steht unmittelbar bevor.

Einsicht und weitere Schritte

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg zur Einsicht bereit. Beteiligte und Gläubiger können sich über den aktuellen Stand informieren.

Ausblick

Die Entscheidung markiert einen wichtigen Wendepunkt im Verfahren der VSG Altglienicke Berlin Fußball GmbH. Es bleibt abzuwarten, ob eine nachhaltige Lösung für die finanzielle Situation des Unternehmens gefunden wird oder ob weitere rechtliche Schritte folgen.

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