Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 536 IN 2001/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SDV Winter GmbH, ansässig im Winterring 1, 95466 Weidenberg, hat das Amtsgericht Dresden am 12. Dezember 2024 um 14:26 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die SDV Winter GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRB 4246, wird durch ihren Geschäftsführer Stefan Tremel vertreten.
Maßnahmen des Gerichts
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubigerinteressen hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt.- Anschrift: Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden
- Kontakt:
- Telefon: 0351 4829160
- Fax: 0351 48291629
- Website: www.bbl-law.de
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der SDV Winter GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme verhindert unberechtigte Vermögensverschiebungen und sichert die Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und andere Gelder der Schuldnerin einzuziehen und entgegenzunehmen. - Anweisungen an Drittschuldner:
Den Schuldnern der SDV Winter GmbH wurde untersagt, Zahlungen oder sonstige Leistungen direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Leistungen dürfen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung und an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich eine andere Regelung.
Einsicht des Beschlusses
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden für alle Verfahrensbeteiligten zur Einsicht verfügbar.
Bedeutung der Entscheidung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung sichert die Vermögenswerte der SDV Winter GmbH und schützt die Interessen der Gläubiger. Durch die Überwachung der finanziellen Aktivitäten wird die Grundlage für eine geordnete Abwicklung des Verfahrens geschaffen und die Insolvenzmasse vor möglichen Verlusten bewahrt.
Amtsgericht Dresden, 12. Dezember 2024