Aktenzeichen: 67b IN 111/24
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 09. Dezember 2024
Sachverhalt
Das Amtsgericht Hamburg hat die im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Guve UG (haftungsbeschränkt) getroffenen Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen waren zuvor am 10. Oktober 2024 angeordnet worden.
Unternehmensdetails
- Schuldnerin: Guve UG (haftungsbeschränkt)
- Ehemaliger Sitz: Mellmannweg 14, 22041 Hamburg
- Vertretung: Geschäftsführer Herr Ergin Weissinger
- Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 179192
- Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Handel mit Tabakerzeugnissen und ähnlichen Produkten
Entscheidung des Gerichts
Mit Beschluss vom 09. Dezember 2024 hat das Gericht die zuvor angeordneten Maßnahmen, die zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin dienten, vollständig aufgehoben. Die Aufhebung deutet darauf hin, dass die ursprünglich angeordnete Vermögenskontrolle nicht länger erforderlich ist.
Hintergrund der Sicherungsmaßnahmen
Die Sicherungsmaßnahmen, die am 10. Oktober 2024 angeordnet wurden, dienten dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und nachteilige Veränderungen während des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Sie umfassten typischerweise:
- Einschränkungen der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin
- Übertragung von Kontrollbefugnissen auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter
Die Aufhebung dieser Maßnahmen zeigt eine Veränderung in der Verfahrenslage, beispielsweise die mögliche Abweisung des Insolvenzantrags oder den Abschluss des Verfahrens.
Zusammenfassung
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg wird die Guve UG (haftungsbeschränkt) wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen können, sofern keine weiteren Beschlüsse des Gerichts erfolgen. Die genaue Begründung für die Aufhebung der Maßnahmen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 09. Dezember 2024