Kurz vor Silvester warnt die Bundespolizei erneut vor der Verwendung illegaler Pyrotechnik, insbesondere solcher aus dem Nachbarland Tschechien. Auf den sogenannten Asiamärkten direkt hinter der Grenze werden Raketen, Kugelbomben und Kracher angeboten, die in Deutschland verboten sind. Diese Pyrotechnik kann durch ihre unkontrollierbare Sprengkraft lebensgefährlich sein. Gleichzeitig hat die tschechische Regierung Maßnahmen eingeleitet, um den Verkauf dieser gefährlichen Produkte einzuschränken.
Tschechien verschärft Verkaufsregeln
Im Sommer hat die tschechische Regierung beschlossen, Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 künftig nicht mehr auf Märkten zu verkaufen. Außerdem soll der Erwerb dieser Pyrotechnik in Tschechien nur noch mit einem professionellen Feuerwerkernachweis möglich sein. Zusätzlich plant die Regierung, das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F2 und F3 in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Zoos zu verbieten. Das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft und wird derzeit im tschechischen Parlament diskutiert.
Welche Pyrotechnik ist erlaubt?
In Deutschland gelten strenge Vorschriften für den Verkauf und die Nutzung von Feuerwerkskörpern:
- Kategorie F1: Ganzjährig erlaubt (z. B. Tischfeuerwerk, Konfettikanonen).
- Kategorie F2: Nur kurz vor Silvester erhältlich und ausschließlich zum Jahreswechsel erlaubt.
- Kategorie F3: Nur mit einer speziellen Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
- Kategorie F4: Ausschließlich für ausgebildete Pyrotechniker zugelassen, da hier eine besonders hohe Explosivmasse enthalten ist.
Beschlagnahmungen an der Grenze
Die bayerisch-tschechische Grenze ist ein Schwerpunkt bei der Sicherstellung illegaler Pyrotechnik. Allein die Bundespolizei Waidhaus hat im Jahr 2023 rund 870 Kilogramm solcher Böller beschlagnahmt. Laut Bundespolizeisprecher Tobias Pfeiffer fallen etwa drei Viertel aller Sprengstoffverstöße in Bayern in ihren Zuständigkeitsbereich. Erst am vergangenen Wochenende wurden bei Kontrollen weitere 50 Kilogramm unsicherer Pyrotechnik sichergestellt.
Hohe Strafen für illegale Einfuhr
Wer verbotene Böller nach Deutschland einführt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Schon geringe Mengen können Strafanzeigen nach dem Sprengstoffgesetz nach sich ziehen, die Gerichte verhängen dabei häufig Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Zudem müssen die Kosten für die sichere Lagerung und Vernichtung der Pyrotechnik übernommen werden.
Gefahren durch Blitzknallsätze
Die gefährlichsten Böller enthalten sogenannte Blitzknallsätze, die explosiver und instabiler sind als das in Deutschland zugelassene Schwarzpulver. Diese Substanzen reagieren empfindlich auf Reibung, Erschütterung und elektrostatische Aufladung, was die Gefahr beim Transport und der Lagerung erhöht. Viele dieser illegalen Feuerwerkskörper, häufig mit Namen wie „Dumbum“ oder „La Bomba“, tragen zwar scheinbar offizielle Zulassungen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM), doch diese sind meist gefälscht.
Fazit: Sicherheit geht vor
Die Bundespolizei appelliert an die Bevölkerung, ausschließlich zugelassene Pyrotechnik zu verwenden und sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Illegale Böller sind nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar. Durch die verschärften Maßnahmen in Tschechien könnte der Handel mit diesen gefährlichen Produkten in Zukunft eingeschränkt werden. Dennoch bleibt die Wachsamkeit der Behörden entscheidend, um die Sicherheit während der Silvesternacht zu gewährleisten.