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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Blu-Marine GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 153/24

Das Amtsgericht Meppen hat am 03. Dezember 2024 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Blu-Marine GmbH mit Sitz in der Kapitän-Rüter-Straße 135, 26871 Papenburg, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 212521 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführerin Aliona Nicoara vertreten.

Anordnung der vorläufigen Maßnahmen

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubiger wurde im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens folgendes beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Dahlienstraße 47, 49716 Meppen, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: 05931/1589940
    • Fax: 05931/1589941
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Blu-Marine GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
  3. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Drittschuldner der Blu-Marine GmbH wurden angewiesen, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses und ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Meppen eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Sowohl die Blu-Marine GmbH als auch die Gläubiger haben das Recht, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Meppen
Obergerichtsstraße 20
49716 Meppen

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder, wenn diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde kann ebenfalls zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet und begründet werden.


Amtsgericht Meppen – Insolvenzgericht – 03.12.2024

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