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BaFin warnt vor Angeboten von DGS Europe bezüglich unerlaubter Finanzdienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hebt hervor, dass die DGS Europe / Development Group Singapore, obwohl ansässig in der Republik Singapur und der Schweiz, über ihre Plattform dgs-europe.com Finanz- und Wertpapierdienste offeriert, ohne die erforderliche Zulassung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu besitzen. Weiterhin fehlt für die angebotenen Leistungen ein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt gemäß den Anforderungen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG).

Alarmierend ist insbesondere, dass DGS Europe Anlegern suggeriert, SpaceX-Aktien (Space Exploration Technologies Corporation) und OpenAI-Aktien zu veräußern. Die BaFin sieht darin einen möglichen Betrugsversuch, da es zweifelhaft ist, ob solche Wertpapiere überhaupt existieren beziehungsweise an die Käufer ausgehändigt würden.

Muster von Anlagebetrug

Diese Art von Vorfällen, in denen Investoren angebliche Aktien renommierter Firmen angeboten werden, ist nicht neu. Oft verschwinden die Anbieter nach dem Zahlungseingang spurlos, und die beworbenen Anteile kommen bei den Anlegern nie an. Manchmal sind die offerierten Wertpapiere vollständig fiktiv.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt zulässig, dessen Fehlen gemeinhin als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung gesehen wird. Ein solcher Prospekt muss grundlegende Informationen enthalten und muss sowohl kohärent als auch verständlich sein. Dabei wird nicht die sachliche Korrektheit der Angaben, die Seriosität des Emittenten oder die Qualität des Produkts von der BaFin geprüft. Für die Aktien von SpaceX oder OpenAI existiert kein solcher gebilligter Prospekt.

Hinweis für Verbraucher

Die BaFin betont, dass Anbieter von Wertpapieren oder Finanzdienstleistungen in Deutschland eine offizielle Erlaubnis benötigen. Die Gültigkeit einer solchen kann durch Einsicht in die BaFin-Unternehmensdatenbank sowie die Datenbank hinterlegter Prospekte überprüft werden. Anleger sollten dementsprechend Angebote immer sorgfältig prüfen.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Behörde rät dringlich davon ab, über dgs-europe.com oder vergleichbare Plattformen Investitionen zu tätigen. Verdächtige Zeichen sind unter anderem übertriebene Renditeversprechungen oder der Zugang zu angeblich exklusiven Aktien von Großunternehmen. Im Falle von Unsicherheiten sollten sich Investoren immer unabhängig beraten lassen und nur bei regulierten und anerkannten Anbietern investieren.

Die aktuellen Vorkommnisse unterstreichen erneut die Wichtigkeit, bei Finanzangeboten vorsichtig zu sein und vor allem unbekannten Anbietern skeptisch gegenüberzustehen.

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