Aktenzeichen: 61a IN 248/24
Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Strom von oben GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Steffen Henning, Hageböcker Straße 5, 18273 Güstrow, hat das Amtsgericht Rostock am 26.11.2024 die folgenden Maßnahmen beschlossen:
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Schnoor, Otto-Intze-Straße 1, 17192 Waren (Müritz), bestellt.
- Telefon: 03991-125144
- Fax: 03991-125146
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Schnoor, Otto-Intze-Straße 1, 17192 Waren (Müritz), bestellt.
- Verfügungsbeschränkungen:
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Überwachung der Schuldnerin zur Sicherung und Erhaltung ihres Vermögens (§ 22 Abs. 1 InsO).
- Prüfung, ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
- Berechtigung, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen sowie Gelder zu verwalten.
- Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter.
- Pflichten der Schuldnerin:
- Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie Auskünfte zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse zu erteilen.
- Anweisungen an Drittschuldner:
- Drittschuldner dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis:
Der Beschluss wird elektronisch veröffentlicht und bleibt dort mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie unter www.justiz.de.