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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Deniz Aksoy und Felix Schmoll GbR angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1501 IN 11006/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Deniz Aksoy und Felix Schmoll GbR, Bullachstraße 27, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch geschäftsführenden Gesellschafter Felix Peter Schmoll, hat das Amtsgericht München am 22.11.2024 um 13:30 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    • Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wird die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO angeordnet.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dejan Markovic, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, bestellt.
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München (Pacellistraße 5, 80333 München) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.justiz.de.

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