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Insolvenzverfahren über die Bäckerei & Konditorei Glomm oHG eingeleitet
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Insolvenzverfahren über die Bäckerei & Konditorei Glomm oHG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 221/24 – Amtsgericht Düsseldorf

Am 22. November 2024, um 14:20 Uhr, hat das Amtsgericht Düsseldorf im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bäckerei & Konditorei Glomm oHG, ansässig im Dornröschenweg 8, 40235 Düsseldorf, bedeutende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRA 20524 eingetragene Gesellschaft wird von den Gesellschaftern Klaus Glomm und Winfried Glomm-Kostka vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Kluth mit Kanzleisitz in der Jägerhofstraße 29, 40479 Düsseldorf, bestellt. Dr. Kluth übernimmt die Verantwortung, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Anordnung von Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat umfassende Sicherungsmaßnahmen verfügt, um mögliche nachteilige Veränderungen im Vermögensbestand der Schuldnerin zu verhindern:

  1. Verfügungsbeschränkung: Die Bäckerei & Konditorei Glomm oHG darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einschränkung der Zahlungsströme: Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen: Dr. Kluth ist ermächtigt, die Bankguthaben sowie weitere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Ziel des Verfahrens

Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu bewahren und eine transparente Klärung der finanziellen Lage der Bäckerei & Konditorei Glomm oHG zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Geschäftspartner und Gläubiger der Bäckerei & Konditorei Glomm oHG sollten umgehend Kontakt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und weitere Anweisungen zu erhalten.

Aktenzeichen: 503 IN 221/24
Datum der Anordnung: 22. November 2024, 14:20 Uhr
Amtsgericht Düsseldorf

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