Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen: 50 IN 20/24
Am 15. November 2024 hat das Amtsgericht Hildesheim im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PZ Siegburg Kleiberg GmbH, ehemals bekannt unter Wert-Investition Pflegezentrum Am Michaelsberg Siegburg GmbH und davor unter Wert-Investition G&S GmbH firmierend, den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Die zuvor angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung, die seit dem 25. April 2024 bestanden, wurden damit aufgehoben.
Hintergrund der Antragstellerin
Die PZ Siegburg Kleiberg GmbH mit Sitz in der Käthe-Paulus-Str. 2A, 31157 Sarstedt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 205412 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Werner Ströer, wohnhaft in der Gerhart-Hauptmann-Str. 10, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft unterlag seit April 2024 einem vorläufigen Insolvenzverfahren, das nun endgültig eingestellt wurde.
Entscheidung des Gerichts
Nach umfassender Prüfung der Vermögenslage der Antragstellerin stellte das Gericht fest, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dies führte zur Abweisung des Insolvenzantrags gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung. Mit der Entscheidung wurden sämtliche zuvor angeordneten Maßnahmen, insbesondere die Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung, aufgehoben.
Einblick in den Beschluss
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hildesheim einsehbar. Betroffene Gläubiger sowie weitere Interessierte haben die Möglichkeit, die Entscheidungsgrundlagen dort nachzuvollziehen.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt gemäß Art. 13 DS-GVO. Weitere Informationen dazu sowie zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hildesheim. Diese kann online unter amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de eingesehen oder auf Wunsch zugesendet werden.
Ausblick
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren abgeschlossen. Die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen ermöglicht der PZ Siegburg Kleiberg GmbH nun theoretisch wieder eine eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit, sofern noch vorhandene Strukturen dies zulassen. Jedoch stellt die Entscheidung des Gerichts in der Regel eine erhebliche Herausforderung für Gläubiger dar, da mit einer Befriedigung ihrer Forderungen aufgrund der fehlenden Masse kaum zu rechnen ist.