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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 504 IN 262/24

Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Wuppertal im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, mit Sitz in der Maschinenstraße 20–22, 42655 Solingen, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte getroffen. Das Unternehmen wird gesetzlich durch die faktische Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs vertreten.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurden umfassende Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO angeordnet:

Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient dazu, unkontrollierte oder nachteilige Transaktionen zu verhindern.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Conrads bestellt, der in der Mankhauser Straße 7a, 42699 Solingen, ansässig ist. Herr Conrads wird die wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge der Schuldnerin überwachen und die Interessen der Gläubiger schützen.
Kontaktinformationen:
Telefon: N/A
E-Mail: N/A

Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Drittschuldnern ist es untersagt, direkt an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Vermögen der Schuldnerin wurden eingestellt, ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherstellung einer geordneten Insolvenzabwicklung. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Müller & Dungs GmbH zu sichern und Transparenz über die finanzielle Lage des Unternehmens zu schaffen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Wuppertal einzureichen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird die Grundlage für die Prüfung geschaffen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Die Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter soll sicherstellen, dass Gläubigerinteressen gewahrt und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens transparent bewertet wird. Alle Beteiligten werden über weitere Entwicklungen informiert.

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