Aktenzeichen: IN 290/24
Amtsgericht Weiden i.d. OPf., 20. November 2024
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Ziegler Holding GmbH, ansässig in Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. zur Sicherung des Vermögens vorläufige Maßnahmen ergriffen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Karl Günther Artmann und Stefan Ziegler, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 3746 eingetragen.
Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
Mit Beschluss vom 20. November 2024 um 10:00 Uhr wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um mögliche nachteilige Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin zu verhindern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, ansässig in der Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49 (911) 600 79 161 sowie per E-Mail unter nbg@schubra.de erreichbar.
Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte
Die angeordneten Maßnahmen umfassen:
Verfügungsbeschränkung: Verfügungen der Ziegler Holding GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen. Eingezogene Beträge werden auf ein eigens eingerichtetes Anderkonto übertragen, um eine geordnete Verwaltung der finanziellen Mittel zu gewährleisten.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Volker Böhm ist beauftragt, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Er prüft insbesondere, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Kontoführenden Banken und Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin dürfen ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Ziegler Holding GmbH sowie ihre Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Beschwerden sind schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstraße 9
92637 Weiden i.d. OPf.
Die Beschwerde sollte die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und begründet werden.
Bedeutung des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren dient der Sicherung der Vermögenswerte der Ziegler Holding GmbH. Es ermöglicht eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, um zu entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die weiteren Schritte im Verfahren werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung erforderlich wird.
Die Entwicklungen in diesem Verfahren haben weitreichende Konsequenzen für Gläubiger, Geschäftspartner und die Zukunft der Ziegler Holding GmbH.