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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der OHS Objekt- und Haussanierung UG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 20 IN 45/24
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der OHS Objekt- und Haussanierung und Sachverständiger UG (haftungsbeschränkt) eine bedeutende Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom 15. November 2024 wurden die am 3. Juli 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Hintergrund der Entscheidung

Die OHS Objekt- und Haussanierung UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20306, ist auf Sanierungs- und Sachverständigendienstleistungen spezialisiert. Das Unternehmen mit Sitz in der Am Nordkanal 4, 41066 Mönchengladbach, wurde durch Geschäftsführer Stephan Willi Wilms vertreten.

Im Juli 2024 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um die Vermögenswerte der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen sind nun aufgehoben worden, was darauf hinweist, dass die Prüfung des Verfahrens eine geänderte Lage ergeben hat.

Bedeutung der Aufhebung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass das Gericht keine Notwendigkeit mehr sieht, die Vermögensverwaltung der Schuldnerin zu kontrollieren oder einzuschränken. Dies könnte auf eine Klärung der wirtschaftlichen Situation der OHS UG oder eine andere wesentliche Veränderung im Verfahren hinweisen. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bleibt jedoch abzuwarten.

Fazit

Die Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach stellt eine wichtige Etappe im Insolvenzverfahren der OHS UG dar. Für Gläubiger und beteiligte Parteien ist es ein Zeichen dafür, dass sich die rechtliche und wirtschaftliche Lage des Unternehmens möglicherweise stabilisiert hat. Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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