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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EMDE Mouldtec GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 14 IN 224/24

Amtsgericht Montabaur, den 08. November 2024

Das Amtsgericht Montabaur hat am 08.11.2024 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der EMDE Mouldtec GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Koppelheck, 56377 Nassau, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRB 26115 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Klaus Emmel vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde WP, StB, Dipl.-Kfm. Frank Mößle bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Schlossstraße 9-11, 56068 Koblenz. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0261 2917501-0, per Fax unter 0261 2917501-9 und per E-Mail an koblenz@pluta.net.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der EMDE Mouldtec GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies dient der Sicherung des Unternehmensvermögens und dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Zahlungsverbot an die Schuldner: Die Schuldner der EMDE Mouldtec GmbH werden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Das bedeutet, dass Zahlungen an die Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.

Hintergrund und Ausblick

Die EMDE Mouldtec GmbH ist ein renommiertes Unternehmen im Bereich des Formenbaus und der Kunststofftechnik. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ermöglicht es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung des Geschäftsbetriebs zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Situation analysieren und mögliche Optionen für die Zukunft des Unternehmens erarbeiten.

Einsichtnahme und Rechtsbehelfe

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Zudem kann jeder Gläubiger Beschwerde einlegen, wenn er das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchte.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim

Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht
Bahnhofstraße 47
56410 Montabaur
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem oben genannten Gericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Amtsgericht Montabaur an. Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und sollte begründet werden.

Hinweis zum Datenschutz

Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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