Aktenzeichen: 3 IN 195/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der WKK Logistik GmbH, ansässig im Kiesweg 1, 16348 Wandlitz, vertreten durch die Geschäftsführung, hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 1. November 2024 eine vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet.
Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Falk Eppert bestellt, dessen Kanzlei sich in der Schinkelstraße 32, 17268 Templin, befindet. Ab sofort obliegt ihm die Aufsicht und Verwaltung über das Vermögen der WKK Logistik GmbH. Jegliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen, einschließlich aller im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dies soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der WKK Logistik GmbH im Interesse der Gläubiger gesichert und erhalten bleiben.
Weisungen an Drittschuldner
Allen Drittschuldnern, die der WKK Logistik GmbH Verbindlichkeiten schulden, ist hiermit untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Weisung ist strikt zu beachten, um den ordnungsgemäßen Ablauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu gewährleisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss, einschließlich aller Details, ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt (Oder) einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt (Oder) – Insolvenzgericht – 1. November 2024