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Insolvenzverfahren bei EBAUFIX GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 61/24

Das Amtsgericht Krefeld hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der EBAUFIX GmbH am 04. November 2024 um 11:43 Uhr einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die EBAUFIX GmbH, ein Unternehmen im Baustoffhandel sowie im Im- und Export von Baustoffen, mit Sitz in der Oberbenrader Straße 405, 47804 Krefeld, wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Herrn Theodor Winkens vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer aus Düsseldorf bestellt, der ab sofort die Kontrolle über die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens übernimmt. Die Kanzlei von Herrn Beckschäfer ist in der Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf, ansässig und wird für die Dauer des Verfahrens die Verwaltung des Vermögens der EBAUFIX GmbH sicherstellen.

Das Gericht hat festgelegt, dass Verfügungen der EBAUFIX GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies bedeutet, dass das Unternehmen keine eigenständigen finanziellen Transaktionen mehr durchführen darf, ohne dass der Insolvenzverwalter diese genehmigt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und stellt sicher, dass alle Entscheidungen im Interesse der Gläubiger getroffen werden.

Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der EBAUFIX GmbH – also allen Personen oder Unternehmen, die Zahlungen an das Unternehmen schulden – verboten, weiterhin an die EBAUFIX GmbH zu zahlen. Stattdessen sind sie verpflichtet, alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Herr Beckschäfer ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Zusätzlich hat das Amtsgericht Krefeld Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die EBAUFIX GmbH untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Diese Anordnung dient dazu, das Vermögen des Unternehmens zu schützen und eine faire Verteilung unter den Gläubigern zu gewährleisten.

Die Gründe für die finanzielle Notlage der EBAUFIX GmbH wurden bislang nicht veröffentlicht. Es ist jedoch bekannt, dass der Baustoffhandel in den letzten Jahren aufgrund steigender Materialkosten und schwankender Nachfrage unter erheblichem wirtschaftlichen Druck stand. Zudem haben globale Lieferkettenprobleme und wirtschaftliche Unsicherheiten in der Bauwirtschaft viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht.

Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner der EBAUFIX GmbH werden in den kommenden Wochen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter über das weitere Vorgehen informiert. Der vollständige Beschluss und die Rechtsmittelbelehrung können bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld eingesehen werden.

Amtsgericht Krefeld, 04.11.2024

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