Aktenzeichen: 531 IN 18/24
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Vector Foiltec Holding GmbH, mit Sitz in der Steinacker 3, 28717 Bremen, eingetragen beim Amtsgericht Bremen unter der HRB-Nummer 32384, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Stefan Lehnert, hat das Amtsgericht Bremen am 01.11.2024 um 09:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Antragstellerin gesichert bleiben und alle wesentlichen Schritte im Interesse der Gläubiger begleitet werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann bestellt. Die Kontaktdaten lauten:
Anschrift: An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
Telefon: 0421 / 83 500 8-0
Fax: 0421 / 83 500 8-49
Internet: www.pluta.net
Anordnungen des Beschlusses:
Verfügungsbeschränkungen: Ab sofort sind Verfügungen der Vector Foiltec Holding GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Regelung umfasst alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die das Gesellschaftsvermögen betreffen.
Hinweis an Drittschuldner: Alle Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen und andere Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieses Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss inklusive der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger können gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen, insbesondere dann, wenn die internationale Zuständigkeit im Verfahren infrage gestellt wird (nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848). Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bzw. Verkündung bei folgender Adresse einzureichen:
Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25 – 31, 28195 Bremen
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050
Die Frist beginnt mit dem Tag der ersten wirksamen Bekanntmachung (Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO). Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Protokollierung bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Wichtig ist, dass die Beschwerdeschrift den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnet und die Erklärung zur Beschwerde klar enthält.
Amtsgericht Bremen – Insolvenzgericht – 01.11.2024