Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 507 IN 42/24 hat das Amtsgericht Wuppertal über das Vermögen der TKM Bau GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 31275 und ansässig in der Kruppstraße 128, 42113 Wuppertal, weitreichende Schutzmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Metin Tanyeri, steht nun unter der Aufsicht einer vorläufigen Insolvenzverwalterin, die alle wesentlichen Vermögensentscheidungen kontrolliert.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwältin Ulrike Schraad übertragen. Frau Schraad, die ihre Kanzlei am Turmhof 15, 42103 Wuppertal betreibt, ist ab sofort dafür verantwortlich, das Vermögen der TKM Bau GmbH zu sichern und notwendige Schritte zur Vermögenswahrung einzuleiten. Alle Verfügungen über Vermögenswerte der TKM Bau GmbH sind ab sofort nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Darüber hinaus wurden alle Schuldner des Unternehmens (Drittschuldner) dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten und nicht mehr direkt an die TKM Bau GmbH. Frau Schraad ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und alle eingehenden Zahlungen zu verwalten.
Zwangsvollstreckungen und andere Vollziehungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind vorerst ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der TKM Bau GmbH während der laufenden Insolvenzprüfung unangetastet bleibt und im Interesse der Gläubiger geschützt wird.
Diese gerichtliche Anordnung betont die Dringlichkeit, das Vermögen der TKM Bau GmbH umfassend zu sichern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten. Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wuppertal eingesehen werden.