Aktenzeichen: 25 IN 101/24
Im laufenden Insolvenzantragsverfahren der Bartschte Consulting GmbH, ansässig in der Zeppelinstraße 2, 38446 Wolfsburg, hat das Amtsgericht Wolfsburg der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 25. Oktober 2024 eine entscheidende Einzelermächtigung erteilt. Die Gesellschaft, die von Geschäftsführer Christian Bartschte vertreten wird, steht seit dem 23. September 2024 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, und nun wurden der Insolvenzverwalterin erweiterte Befugnisse zur Durchführung spezifischer Handlungen zur Sicherung der Insolvenzmasse eingeräumt.
Mit dieser Einzelermächtigung kann die vorläufige Insolvenzverwalterin gezielte Maßnahmen ergreifen, um das Vermögen des Unternehmens für die Gläubiger bestmöglich zu sichern. Dies umfasst voraussichtlich strategische Schritte zur Erhaltung und Strukturierung der finanziellen Mittel, um den Verfahrensverlauf positiv zu gestalten und mögliche Verluste für die Beteiligten zu minimieren.
Der vollständige Beschluss sowie die genaue Reichweite der erteilten Ermächtigungen sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzusehen. Diese erweiterten Befugnisse geben der Verwalterin eine rechtliche Handhabe, um im Rahmen des Verfahrens aktiv zu agieren und wichtige Entscheidungen für die Insolvenzmasse der Bartschte Consulting GmbH zu treffen.