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Vorläufige Eigenverwaltung für Bäckerei Krachenfels GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 105/24

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Bäckerei Krachenfels GmbH, Am Fohrenwald 4, 78087 Mönchweiler, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen am 24. Oktober 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Georg Krachenfels, hatte den Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Diese Maßnahme ermöglicht es dem Unternehmen, weiterhin selbst über sein Vermögen zu verfügen, jedoch unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Die Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin sind die LECON Restrukturierung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich, Villingen-Schwenningen, bestellt. Seine Aufgabe wird es sein, die wirtschaftliche Lage der Bäckerei Krachenfels GmbH genau zu prüfen, die Geschäftsführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Eigenverwaltung im Interesse der Gläubiger durchgeführt wird. Insbesondere wird er darauf achten, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin erfolgen, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Das Gericht hat zudem angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin vorläufig ausgesetzt werden, um die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingegangen werden. Dieser hat auch die Befugnis, Zahlungen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass das Vermögen des Unternehmens im Sinne einer geordneten Insolvenzverwaltung verwendet wird.

Der vorläufige Sachwalter wird weiterhin prüfen, ob die Eigenverwaltungsplanung der Schuldnerin schlüssig und durchführbar ist. Sollte sich herausstellen, dass die Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt, ist das Insolvenzgericht umgehend zu informieren, damit eine Anpassung der Maßnahmen erfolgen kann.

Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bietet der Bäckerei Krachenfels GmbH die Chance, ihren Betrieb unter Aufsicht fortzuführen und dabei mögliche Gläubigerforderungen geordnet zu befriedigen. Wie es weitergeht, hängt nun von der Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch den Sachwalter und den Erfolg der Restrukturierungsmaßnahmen ab.

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