Die Verbraucherzentralen schlagen Alarm: Immer häufiger müssen Patienten beim Arzt für Behandlungen bezahlen, die eigentlich von den Krankenkassen übernommen werden sollten. Das betrifft vor allem sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), bei denen nicht immer klar ist, welche Leistungen wirklich notwendig sind und welche von der Krankenkasse abgedeckt werden. Die Verbraucherzentrale fordert besseren Schutz für Patienten vor diesen fragwürdigen Praktiken.
Beschwerden über ungerechtfertigte Kosten
Laut einer Auswertung der Verbraucherzentrale Bundesverband haben zwischen Februar und September 2024 rund 300 Patienten gemeldet, dass sie für Leistungen zahlen mussten, die eigentlich Kassenleistungen sind. Dabei hätten Patienten berichtet, dass beispielsweise Frauenärzte für eine Ultraschalluntersuchung der Brust bis zu 165 Euro verlangten, obwohl ein berechtigter Verdacht auf eine Erkrankung vorlag und die Krankenkasse diese Kosten übernehmen sollte. Auch Kontrolluntersuchungen und Sehtests bei Augenärzten wurden als private Leistung abgerechnet, obwohl sie eigentlich Kassenleistungen sind.
Besonders viele Beschwerden gab es über Hautärzte: Trotz der Regelung, dass die gesetzliche Krankenkasse alle zwei Jahre die Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr übernimmt, mussten viele Patienten für diese Untersuchungen selbst zahlen oder Zuzahlungen leisten.
Fehlende Transparenz und Aufklärung
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass viele Patienten nicht ausreichend darüber informiert werden, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten darüber aufzuklären, welche Behandlungen von der Krankenkasse bezahlt werden und welche nicht“, erklärt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die sogenannten IGeL-Leistungen, bei denen es sich oft um neue Diagnose- oder Behandlungsmethoden handelt, sind für Verbraucher schwer durchschaubar. Obwohl es für viele IGeL-Angebote keine verbindliche Liste gibt, zählen zum Beispiel der Ultraschall von Gebärmutter oder Eierstöcken und die Augeninnendruckmessung zu den am häufigsten angebotenen Leistungen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei einem klaren Krankheitsverdacht, übernehmen die Krankenkassen jedoch die Kosten für diese Untersuchungen.
Patienten sollten vorsichtig sein
Verbraucherschützer warnen Patienten davor, unkritisch IGeL-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Oft sind diese Methoden noch nicht ausreichend wissenschaftlich bewertet. Wenn sich herausstellt, dass eine IGeL-Leistung einen tatsächlichen medizinischen Nutzen hat, kann sie zur regulären Kassenleistung werden. Patienten sollten sich daher immer genau informieren und nachfragen, ob die jeweilige Leistung tatsächlich privat bezahlt werden muss oder von der Krankenkasse übernommen wird.
Fazit: Mehr Schutz und Aufklärung für Patienten nötig
Die Verbraucherzentrale fordert klare Regelungen und mehr Transparenz bei den IGeL-Leistungen. Patienten müssten besser geschützt und über ihre Rechte und mögliche Kosten aufgeklärt werden. Verbraucher sollten vor der Inanspruchnahme solcher Leistungen immer die Kostenfrage klären und sich im Zweifel eine zweite Meinung einholen.