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Staatsanwaltschaft München I

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft München I

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

566 Js 117757/​21

Unter dem AZ: 566 Js 117757/​21 wurde mit Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30.03.2023 die Betroffene Frau Holzner, Elisabeth zur Zahlung von Wertersatz iHv. 11.340,29 EUR rechtskräftig verurteilt.

Der Sachverhalt wurde vollständig aus der zu Grunde liegenden Entscheidung entnommen.

Die Verurteilte trat als Finanzagentin auf und leitete aus Betrugstatenstammendes Geld an unbekannte weiter.

Ein Teil der Geschädigten wurde von den unbekannten Tätern durch Vortäuschung des Erhalts von Darlehen veranlasst, Vorschusszahlungen für angebliche Gebühren für den Erhalt von Darlehen auf Ihr Konto bei der Fidor Bank zu zahlen. In anderen Fällen wurden die Geschädigten durch die unbekannten Täter unter Vorspiegelung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit betreffend im Internet bestellte Waren zur Überweisung von Geld auf Ihr Konto bei der Fidor Bank veranlasst. Die bestellte Ware erhielten die Geschädigten nicht.
Der oder die unbekannten Täter handelten dabei in der Absicht, sich durch wiederholten unberechtigten Bezug von Zahlungen durch die Geschädigten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Geldeingänge auf Ihrem Konto bei der Fidor Bank:

Buchungstag Name Gegenkonto Buchungstext Betrag in EUR
12.05.2020 Pauker, Michael Dringende Ubertragung Kredit Pauker Michael 198,52
13.05.2020 Pauker, Michael Teilbetrag versicherungskosten Pauker Michael 58,00
25.05.2020 Heldner, Bernd Auftrag gem. Nr. 2096 128,00
04.06.2020 Pauker, Michael auftrag Pauker 459,37
08.06.2020 Pauker, Michael Dringende Ubertragung Kredit Pauker Michael 165,00
09.06.2020 Pauker, Michael Dringende Ubertragung Pauker Michael 100,00
10.06.2020 Pauker, Michael Dringende Ubertragung Pauker Michael 125,00
16.06.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo e holzner 280,00
16.06.2020 Blerim, Jajiji 1.115,01
17.06.2020 Schulze, Mario und Liane DRINGENDE UEBERTRAGUNG 145,41
17.06.2020 Blerim, Jajiji 1.110,12
18.06.2020 Pauker, Michael Dringende Ubertragung Pauker Michael 115,00
18.06.2020 Stieger, Waltraud GRUND DRINGENDE ÜBERTRAGUNG 175,00
18.06.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo e holzner 200,00
18.06.2020 Schulze, Mario und Liane DRINGEND 115,00
22.06.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo e holzner 200,00
25.06.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo E Holzner 190,00
26.06.2020 Leidel, Daniel Dringende Ubertragung Leidel Daniel 270,00
29.06.2020 Gottling, Rudi 225,00
29.06.2020 Covic, Sidonija Dringend uberweisung 200,00
29.06.2020 Leidel, Daniel Dringende Uberweisung Leidel Daniel 270,00
29.06.2020 Covic, Sidonija Dringend uberweisung 443,00
30.06.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo E H0lzner 200,00
02.07.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo EHoLzner 195,00
03.07.2020 Lautenschleger, Dinara PRIVAT KREDIT LAUTENSCHLEGER DINARA 301,00
03.07.2020 Lutcke, Regina Ubertragung.5387392-T 455,00
03.07.2020 Industrioperator Bjarne Norgaard ARSAG, 1213550900 376,00
06.07.2020 Schneeweis UEBERTRAGUNG SCHNEEWEIS 150,00
07.07.2020 Gerecnik, Samatha Nintendo Switch 230,00
07.07.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo EHolzner 150,00
08.07.2020 Blerim, Jajiji 557,97
08.07.2020 Blerim, Jajiji 558,90
08.07.2020 Feeberger, Bianca 5387392/​T 730,00
08.07.2020 Worldremit Belgium SA 498,99
08.07.2020 Ribeiro de Almeida, Eduardo E Holzner 200,00
09.07.2020 Schwarz, Maya Nintendo Switch 250,00
09.07.2020 Schwarz, Maya Nintendo Switch Versandkosten 10,00
09.07.2020 Lambert, Devin Heidi Bangert 190,00

Den jeweiligen Geschädigten entstanden Schäden in entsprechender Höhe.

Verletzte können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft München I zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Soweit sich die Anspruchsberechtigung und deren Höhe aus der Einziehungsanordnung und den zugrunde liegenden richterlichen Feststellungen ergeben, ist die Beigabe weiterer Unterlagen nicht erforderlich. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.

Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder Geschädigte nicht Inhaber der Ansprüche sein, hat die Anmeldung durch die Versicherung bzw. den Erwerber zu erfolgen.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens 6 Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung und grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn alle Verletzten vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen die Ansprüche gegebenenfalls erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen angemeldet werden.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der gegebenenfalls beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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