Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Barac Trockenbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Ernst-Reuter-Straße 23, 63263 Neu-Isenburg, hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 17. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Nikica Barac, befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die nun durch die gerichtlichen Maßnahmen überwacht und gesichert werden sollen.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Katja Dönges, Kanzlei Schiebe Rechtsanwälte, mit Sitz in Frankfurt am Main, bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Verwaltung des Vermögens der Barac Trockenbau UG, um sicherzustellen, dass keine unautorisierten Vermögensverfügungen mehr vorgenommen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung:
Rechtsanwältin Dönges wurde ermächtigt, das Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem sind Aufrechnungen und Verrechnungen von Geldeingängen auf den Konten der Barac Trockenbau UG untersagt, um die finanzielle Kontrolle zu gewährleisten und das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.
Aufforderung an Drittschuldner:
Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die Forderungen gegenüber der Barac Trockenbau UG haben, wurden aufgefordert, Zahlungen ab sofort ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gelder fälschlicherweise an die Schuldnerin direkt fließen und damit dem Insolvenzverfahren entzogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann von allen Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel einzulegen.
Amtsgericht Offenbach am Main – 17.10.2024