Am 16. Oktober 2024 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) in einer wegweisenden Entscheidung den Geschäftsbetrieb der European American Investment Bank AG (Euram Bank) mit sofortiger Wirkung eingestellt. Der Beschluss, der per Mandatsbescheid erging, bedeutet, dass die Euram Bank ab sofort sämtliche Zahlungen einstellen musste – Einzahlungen, Abhebungen und Überweisungen sind somit nicht mehr möglich. Diese drastische Maßnahme hat den sogenannten Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. hat ab jetzt sieben Arbeitstage Zeit, die gedeckten Einlagen der Bankkunden zurückzuerstatten.
Die erstattungsfähigen Einlagen umfassen verschiedene Kontotypen, darunter Giro-, Gehalts-, Pensions-, und Studentenkonten sowie Sparbücher. Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Einleger sind diese Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt. Unter besonderen Umständen kann der erstattungsfähige Betrag bis auf 500.000 Euro ansteigen. Um die Auszahlung dieser Gelder zügig und rechtssicher abzuwickeln, arbeitet die Einlagensicherung eng mit der Euram Bank zusammen und führt gleichzeitig alle erforderlichen Prüfungen durch, unter anderem zur Verhinderung von Geldwäsche.
Kunden, die von dieser Situation betroffen sind, können sich über spezielle Hotlines an die Einlagensicherung wenden:
National: 0800 404345
International: +43 (1) 3589034
Weitere Informationen zu den Abläufen und den Bedingungen der Auszahlung sind auf der Website der Einlagensicherung Austria verfügbar: Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H..
Hintergrund und Gründe für den Geschäftsstopp
Die Entscheidung der FMA zur Untersagung des Geschäftsbetriebs basiert auf schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen der Euram Bank. Zum einen wurde eine dringend notwendige Kapitalerhöhung in Höhe von mindestens 25 Millionen Euro nicht durchgeführt, was die weitere Geschäftsführung unmöglich machte. Zudem veranlasste die FMA die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers MMag. Dr. Gerd Konezny als Regierungskommissär, um die Gläubigerinteressen effektiv zu schützen und die Geschäftsvorgänge unter strengster Aufsicht zu stellen.
Die finanziellen Herausforderungen der Bank sind auf zwei wesentliche Faktoren zurückzuführen: Die Bank litt unter erheblichen Defiziten im Bereich der Geldwäscheprävention, was die Fortsetzung des Neugeschäfts unmöglich machte und zukünftige Einnahmen erheblich beeinträchtigt. Zudem musste die Bank umfangreiche Wertberichtigungen in ihrem Kreditportfolio vornehmen, die aus problematischen Kreditentscheidungen der letzten Jahre resultierten. Diese Entwicklungen haben das wirtschaftliche Fundament der Euram Bank stark geschwächt und zu der aktuellen Situation geführt.
Fazit:
Dieser Fall verdeutlicht die weitreichenden Konsequenzen, die auf Banken zukommen können, wenn gesetzliche Auflagen nicht eingehalten und risikobehaftete Geschäftsstrategien verfolgt werden. Die FMA bleibt mit ihren Maßnahmen wachsam und setzt durch strenge Vorgaben und Kontrollen klare Signale, dass sie keine Kompromisse beim Schutz der Anleger und der Marktstabilität eingehen wird.
Hier die Originalmeldung der FMA Österreich:
European American Investment Bank AG (Euram Bank)
Veröffentlichungsdatum: 16. Oktober 2024 | Kategorien:
Information
Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat der European American Investment Bank AG (Euram Bank), mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, per Mandatsbescheid mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. hat grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten.
Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu € 500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige Geldwäscheprüfungen berücksichtigen.
Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die Einlagensicherung wenden:
Hotline national: 0800 404345 Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
Hotline international: +43 (1) 3589034 Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
Weitere Informationen: Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.https://www.einlagensicherung.at/de/case-eur.php Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.
Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie zusätzlich die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers MMag. Dr. Gerd Konezny zur fachkundigen Aufsichtsperson (Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der Gläubigerinteressen notwendig. Weder wurde eine für den Fortbetrieb der Bank erforderliche Kapitalerhöhung in der Höhe von mindestens € 25 Millionen beschlossen, noch konnte eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig und plausibel dargestellt werden. Die ernste wirtschaftliche Lage der Bank hat dabei im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens die gravierenden Mängel in der Geldwäscheprävention, die das Neugeschäftsverbot erforderlich machen und damit künftige und neue Erträge der Bank bis auf weiteres ausschließen. Zweitens der enorme Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert.