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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Funus Online Service GmbH angeordnet (Az.: 63 IN 247/24)
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Funus Online Service GmbH angeordnet (Az.: 63 IN 247/24)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 10. Juli 2024 hat das Amtsgericht Cottbus im Insolvenzverfahren 63 IN 247/24 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Funus Online Service GmbH angeordnet. Die in Lübben ansässige Gesellschaft, die sich auf die Entwicklung und Vermarktung von Internetdienstleistungen spezialisiert hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 17973 CB eingetragen und wird durch Geschäftsführer Sven Boukal vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Berlin bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Sponholzstraße 11, 12159 Berlin. Gleichzeitig wurde ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Dies bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der Funus Online Service GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse und der Sicherung der Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger.

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Dr. Sponagel ist berechtigt, die finanzielle Situation der Funus Online Service GmbH umfassend zu überprüfen. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens sowie die Überwachung und Steuerung sämtlicher finanzieller Aktivitäten. Er wird sicherstellen, dass keine Transaktionen ohne seine Zustimmung erfolgen, und prüfen, ob die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine Fortführung ermöglicht oder eine Abwicklung erforderlich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus steht der Funus Online Service GmbH das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Diese kann entweder schriftlich, per Telefax oder auch in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt werden. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sind unter www.erv.brandenburg.de abrufbar.

Ausblick und nächste Schritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird nun geprüft, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funus Online Service GmbH eröffnet werden kann. Die folgenden Wochen werden entscheidend sein, um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu bewerten und festzulegen, ob Maßnahmen zur Sanierung eingeleitet oder eine Liquidation vorbereitet wird. Der Beschluss markiert somit einen bedeutenden Wendepunkt für das Unternehmen und dessen Gläubiger.

Amtsgericht Cottbus – Insolvenzgericht, 10. Juli 2024 (Az.: 63 IN 247/24)

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