Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat ein eingehendes Informations- und Dokumentenanforderungsschreiben an die Betreiber der Webseite www.baktat.io geschickt. Der Hauptgrund ist der Verdacht, dass das Unternehmen in Deutschland Investitionen in den sogenannten BAKTAT Germany Token anbietet, ohne einen gesetzlich notwendigen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen.
Die BaFin verlangt umfassende Informationen bezüglich der auf ihrer Webseite angebotenen Investition, um festzustellen, ob der BAKTAT Germany Token möglicherweise ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich angeboten wird. Die Betreiber der Webseite haben trotz wiederholter Anfragen die angeforderten Details nicht vorgelegt und somit gegen ihre gesetzlichen Auskunftspflichten verstoßen. Die Anfrage der BaFin ist nun rechtskräftig.
Hintergrundinformationen:
In Deutschland ist es üblich, dass Vermögensanlagen nur mit einem von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden dürfen. Dieser Prospekt dient dazu, Investoren über die wesentlichen Risiken und Möglichkeiten der Anlage aufzuklären. Dabei überprüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt allen gesetzlich festgelegten Mindeststandards genügt und ob er inhaltlich klar sowie konsistent ist. Jedoch übernimmt die BaFin keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit oder eine Bewertung der Vertrauenswürdigkeit des Herausgebers.
Es ist den Herausgebern von Vermögensanlagen gesetzlich vorgeschrieben, im Verkaufsprospekt explizit anzugeben, dass sie die Verantwortung für die Richtigkeit der darin gemachten Angaben übernehmen. Anleger haben die Möglichkeit, in der Datenbank der BaFin nachzuschlagen, ob zu einem öffentlichen Angebot ein Verkaufsprospekt hinterlegt wurde.
Diese Maßnahme der BaFin betont die Bedeutung von Transparenz und der Einhaltung gesetzlicher Pflichten im Finanzmarkt. Anleger werden ermutigt, immer zu überprüfen, ob Investitionsangebote den gesetzlichen Anforderungen genügen, ehe sie eine Investitionsentscheidung treffen.
Originalmitteilung der BaFin:
BAKTAT Germany Token: Verstöße gegen Informationspflichten durch die Betreiber von www.baktat.io
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat ein Informations- und Dokumentenanforderungsschreiben an die Betreiber der Webseite www.baktat.io gerichtet. Anlass ist die Überprüfung, ob das Unternehmen ein Investment in den BAKTAT Germany Token anbietet, ohne den vorgeschriebenen Verkaufsprospekt offenzulegen.
Von den Betreibern wurde verlangt, Informationen über das auf ihrer Webseite angebotene Investment in den BAKTAT Germany Token zu liefern. Diese Informationen wurden allerdings nicht bereitgestellt, was einer Nichterfüllung ihrer Pflichten entspricht.
Das Informations- und Dokumentenanforderungsschreiben der BaFin ist nun rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
In Deutschland erfordert das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen grundsätzlich die Veröffentlichung eines von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekts. Die BaFin prüft, ob der Prospekt die gesetzlich erforderlichen Informationen beinhaltet und ob der Inhalt nachvollziehbar und stimmig ist. Eine inhaltliche Prüfung der Prospektangaben oder eine Überprüfung der Seriosität des Anbieters erfolgt jedoch nicht. Herausgeber müssen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich auf ihre Haftung für die Korrektheit der gemachten Angaben hinweisen.
Investoren können in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ nachsehen, ob für ein öffentliches Angebot ein genehmigter Verkaufsprospekt hinterlegt wurde.