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Achtung Betrug – BaFin warnt vor betrügerischem Aktienangebot: Best Direct Finance bietet angeblich OpenAI-Aktien an
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Achtung Betrug – BaFin warnt vor betrügerischem Aktienangebot: Best Direct Finance bietet angeblich OpenAI-Aktien an

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Neue Warnung vor Aktienbetrug im Namen von OpenAI

In den letzten Wochen ist eine Zunahme von Betrugsfällen zu beobachten, bei denen Investoren durch falsche Angebote zum Kauf von Aktien der Firma „OpenAI Inc.“ verleitet werden sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass OpenAI derzeit kein an der Börse notiertes Unternehmen ist und folglich der Kauf ihrer Aktien über offizielle Wege nicht möglich ist.

Täter hinter diesen Betrugsversuchen nutzen die steigende Bekanntheit von OpenAI und dessen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, um Anleger zu täuschen und in manchen Fällen persönliche Daten wie Identitäts-, Bank- oder Kreditkarteninformationen zu stehlen. Solche Daten können später für Identitätsdiebstähle missbraucht werden.

OpenAI hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sie kein öffentlich gehandeltes Unternehmen sind und vor jeglichen derartigen Betrugsangeboten gewarnt. Anleger und Interessenten sollten höchst vorsichtig sein und keine sensiblen Informationen preisgeben, wenn die Legitimität eines Angebots nicht eindeutig verifiziert werden kann.

Personen, die glauben, Opfer eines solchen Betrugs geworden zu sein, wird dringend empfohlen, ihre Bankkonten oder Kreditkarten umgehend zu sperren und den Vorfall den zuständigen rechtlichen Stellen zu melden, um weiteren Schaden abzuwenden.

Offizielle Mitteilung:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten, die von der Firma Best Direct Finance unrechtmäßig als Möglichkeit zum Kauf von OpenAI Aktien beworben werden. Diese Firma besitzt keine entsprechende Lizenz nach dem deutschen Kreditwesengesetz oder Wertpapierinstitutsgesetz und ist somit nicht berechtigt, solche Transaktionen anzubieten. Es wurde auch festgestellt, dass der Betreiber der Website bestdirect-finance.com durch die Falschdarstellung einer Verbindung zu einem in Zürich ansässigen Unternehmen Identitätsdiebstahl betrieben hat.

Die BaFin, in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, rät Anlegern generell zu hoher Vorsicht bei Online-Investitionen und empfiehlt eine gründliche Recherche, um potenzielle Betrugsversuche zu erkennen.

In Deutschland ist der Verkauf von Wertpapieren ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt grundsätzlich nicht gestattet. Bisher wurde kein solcher Prospekt bezüglich OpenAI-Aktien eingereicht oder genehmigt. Die BaFin bietet eine Datenbank für hinterlegte Prospekte zur Überprüfung an und informiert darüber, welche Unternehmen eine offizielle Erlaubnis zum Verkauf von Wertpapieren besitzen.

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